Die Anwaltskanzlei Rosengasse ist eine Praxisgemeinschaft unabhängiger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Honorar wird auf Stundenbasis verrechnet. Der Stundenansatz (ab CHF 260.00) richtet sich nach den Empfehlungen der Schaffhauser Anwaltskammer. In der Regel wird ein Kostenvorschuss verlangt. Bei knappen finanziellen Verhältnissen wird der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen beantragt. Gegebenenfalls kommt Ihre Rechtschutzversicherung für die Kosten auf.